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   BVerwG, 06.08.1963 - IV B 78.63   

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https://dejure.org/1963,1897
BVerwG, 06.08.1963 - IV B 78.63 (https://dejure.org/1963,1897)
BVerwG, Entscheidung vom 06.08.1963 - IV B 78.63 (https://dejure.org/1963,1897)
BVerwG, Entscheidung vom 06. August 1963 - IV B 78.63 (https://dejure.org/1963,1897)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss von der Feststellung eines Vertreibungsschadens an Hausrat - Nichtangabe der Einkünfte der Ehefrau - Ablehnung des Beweisantrags mit Verkündung des Urteils

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.08.1962 - V B 83.61

    Geltendmachung einer Ermessensüberschreitung bei nicht aufgrund sachlich

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1963 - IV B 78.63
    Die mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts sind nach Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - in ständiger Praxis von dem noch unter der Geltung des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht ergangenenBeschluß des entscheidenden Senats vom 11. Juli 1957 - BVerwG IV B 209.56 - (RLA 57, 318 = ZLA 57, 362) abgerückt, in dem noch das Rechtsschutzbedürfnis für eine Revisionszulassung verneint worden war,1 wenn lediglich Verfahrensrügen erhoben werden, die gemäß § 339 Abs. 1 letzter Halbsatz des Lastenausgleichsgesetzes - LAG - sogleich in einer zulassungsfreien Revision hätten erhoben werden können (vgl. den ausführlich begründeten Beschluß des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 14. August 1962 - BVerwG V B 83.61 - in BVerwGE 14, 342).
  • BVerwG, 23.06.1961 - IV C 308.60
    Auszug aus BVerwG, 06.08.1963 - IV B 78.63
    Der beschließende Senat hat in Übereinstimmung mit den übrigen Senaten des Bundesverwaltungsgerichts im Anschluß an seinUrteil vom 23. Juni 1961 - BVerwG IV C 308.60 - (BVerwGE 12, 268 [270]) in ständiger Rechtsprechung immer dann einen Mangel des Verfahrens durch einen Verstoß gegen § 66 Abs. 2 VwGO für gegeben erachtet, wenn ein einen in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisantrag ablehnender Beschluß gleichzeitig mit dem Urteil verkündet worden war, so daß den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit genommen war, sich auf die durch die Ablehnung ihres Beweisantrages geschaffene Verfahrenslage einzustellen und etwa weitere Beweisanträge zu stellen oder Gegenvorstellungen zu erheben.
  • BVerwG, 08.03.1961 - VIII B 183.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1963 - IV B 78.63
    Hätte sich die Beschwerde allerdings auf die Rüge einer der in § 133 VwGO genannten wesentlichen Mängel des Verfahrens beschränkt, wäre sie jedoch nicht statthaft gewesen (vgl. Beschluß des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 8. März 1961 - BVerwG VIII B 183.60 - in NJW 61, 1228 = DÖV 62, 35).
  • BVerwG, 18.11.1955 - IV C 74.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1963 - IV B 78.63
    In dem zukünftigen Revisionsverfahren wird der Senat darüber hinaus noch die Frage von grundsatzlicher Bedeutung klären kennen, ob der Leitsatz seinesUrteils vom 16. November 1955 - BVerwG IV C 74.55 - (BVerwGE 2, 335 [BVerwG 18.11.1955 - IV C 74/55]), daß nur unter Raubbau an der Gesundheit verdientes Arbeitseinkommen bei der Errechnung des sogenannten Einkommenshöchstbetrages ausscheide und nicht auf die Unterhaltshilfe anzurechnen sei, such für nicht von dem Unterhaltshilfeempfänger selbst, sondern von einem anderen Mitglied der Familiengeineinschaft unter Raubbau verdientes Arbeitseinkommen gilt.
  • BVerwG, 11.07.1957 - IV B 209.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.08.1963 - IV B 78.63
    Die mit Lastenausgleichssachen befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts sind nach Inkrafttreten der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - in ständiger Praxis von dem noch unter der Geltung des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht ergangenenBeschluß des entscheidenden Senats vom 11. Juli 1957 - BVerwG IV B 209.56 - (RLA 57, 318 = ZLA 57, 362) abgerückt, in dem noch das Rechtsschutzbedürfnis für eine Revisionszulassung verneint worden war,1 wenn lediglich Verfahrensrügen erhoben werden, die gemäß § 339 Abs. 1 letzter Halbsatz des Lastenausgleichsgesetzes - LAG - sogleich in einer zulassungsfreien Revision hätten erhoben werden können (vgl. den ausführlich begründeten Beschluß des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 14. August 1962 - BVerwG V B 83.61 - in BVerwGE 14, 342).
  • BVerwG, 22.11.1963 - IV C 125.63

    Verhältnis von Strafverfahren und Ausschließung in einem Verwaltungsverfahren -

    Nachdem der Senat durch Beschluß vom 6. August 1963 - BVerwG IV B 78.63 - eine Revision zugelassen hatte, hat der Kläger Revision eingelegt mit dem Antrag auf Rückverweisung unter Urteilsaufhebung; er regt an, möglichst zu seinen Gunsten durchzuerkennen.
  • BVerwG, 03.12.1963 - IV B 108.63

    Rechtsmittel

    Obgleich somit lediglich ein Verfahrensmangel geltend gemacht worden ist, der nach §§ 339 Abs. 1 letzter Halbsatz, 344 LAG, § 38 FG sogleich in einer der besonderen Zulassung nicht bedürfenden Revision hätte gerügt werden können, ist die Beschwerde damit zulässig (vgl. die Beschlüsse des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. August 1962 - BVerwG V B 83.61 - [BVerwGE 14, 342] und des entscheidenden Senats vom 6. August 1963 - BVerwG IV B 78.63 - [noch nicht veröffentlicht]).
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